Anknüpfend an die schon bisher – für Laien kaum verständlichen – Rechtsvorschriften werden sich Betroffene mit den vielen neuen Gesetzesänderungen schwer tun. Angehörige
und
vergleichbar
nahestehende
Pflegepersonen erfahren hier Näheres über
Maßnahmen
gezielter Entlastung Im Vordergrund stehen
hierbei
für
Pflegebedürftige
die Leistungen der Pflegeversicherung als Dienst-, Sach- und
Geldleistungen für
den Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren, 5 Pflegegrade und neue Pflegeleistungen (z.B. zusätzliche Angebote zur Unterstützung im Alltag), sowie Kombinationsmöglichkeiten von verschiedenen Leistungen sind hier Stichworte. Dieser Vortrag mit Berechnungsbeispielen soll den Betroffenen die Änderungen im Rahmen der ambulanten Pflege näher bringen! |
Lieber
Leser, hier ist unser Angebot: Gern bieten wir Ihnen den Vortrag zu folgenden Bedingungen an! Es handelt sich hierbei um einen PowerPoint-Vortrag zwischen 60 und 90 Minuten, nicht um eine Lesung. Eindrucksvolle Bilder unterstützen die Aussagen. Erforderlich ist grundsätzlich eine Mindestmenge von 15 Hörern oder eine persönliche Absprache. (Laptop und Beamer können auf Wunsch mitgebracht werden.) Für den Vortrag entstehen Ihnen neben einer Aufwandsentschädigung - bei bis zu einschl. 15 Teilnehmern in Höhe von 100,00 EUR, - sie erhöht sich grundsätzlich ohne zusätzliche Absprache um 50,00 EUR für jeweils 15 weitere Teilnehmer, zusätzlich fallen Spesen entsprechend dem öffentlichen, höheren Dienst Fahrtkosten an und zusätzlich für Fahrtzeiten evtl. auch für Übernachtung und Verpflegung. Bitte erfragen Sie die konkreten Kosten für Ihren gewählten Standort: JOKO
Blomberger
Str. 77, 33102 Paderborn |
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