Joachim Koch, Dipl.-Kfm.                                                                 


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Vorsorge für Alter und Krankheit
     
   
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung


       
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Beratung und Hilfen bei der Vorsorge für Alter und Krankheit:

Patientenverfügung für Ärzte und Pflegepersonal: Vornahme bestimmter  medizinischer Behandlungen oder deren Unterlassung

Eine der ersten Fragen in den Krankenhäusern ist die Frage nach einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht.

Basis dafür sollten die neuerlichen Urteile des Bundesgerichtshofs und Ratschläge des Deutschen Patientenschutzbundes e.V. sein, die für die Patientenverfügung inzwischen ganz konkrete, individuelle Formulierungen vorsehen. 

Diese individuelle Patientenverfügung soll anders als allgemeine Ankreuzverfahren das Recht auf Selbstbe­stim­mung und die Entscheidungsfähig in kritischen Lebens­situa­tionen und der letzten Lebensphase wahren, entsprechend

-  den persönlichen Wertvorstellungen,

-  den Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben,

-  und den religiösen Anschauungen.

„Ich,  …, bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann,

-    im unmittelbaren Sterbeprozess oder

-    im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit
     oder

-    infolge einer Gehirnschädigung oder

-    infolge unwiederbringlicher Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten.“

 

Möglicher Aufbau einer Patientenverfügung

-      mit einmal festgelegten Bestimmungen über die Zeit einer nicht mehr möglichen Willensbildung oder verständlichen Willensäußerung (die häufigste Art der Verfügung – statische Verfügung),

-     mit verschiedenen Bestimmungen über einzelne Zeiteinheiten in der Zeit einer nicht mehr möglichen Willensbildung oder verständlichen Willensäußerung (eine seltene Art der Verfügung – dynamische Verfügung),

-    zusätzlich als Gesprächsverzicht: Anweisungen an einen Notarzt in aktueller, noch möglicher Willensbildung und Verständigung in Notsituationen (zur Einsparung von Zeit).

Vorsorgevollmacht für den persönlichen Bevollmächtigten: Entscheidung einer dritten Person an Stelle der nicht mehr entscheidungsfähigen Person

Eine Vorsorgevollmacht benennt eine oder mehrere dritte Personen, die die Entscheidungen an Stelle der nicht mehr entscheidungsfähigen Person treffen sollen. Die Vollmacht kann sich auf einzelne Bereiche (z.B. Gesundheitssorge /Pflege­bedürftigkeit - schriftlich) beziehen oder als General­vollmacht ausgesprochen werden.

Änderungen durch das neue Betreuungsgesetz zum 01.01.2023 sind berücksichtigt.

Wichtige Bereiche einer Voll­macht sind z.B.: Gesundheitssorge /Pfle­ge­bedürftigkeit, Aufenthalt und Woh­nungs­an­gelegenheiten, Behörden, Ver­mögenssorge, Post und  Fernmelde­ver­kehr, Vertretung vor Gericht

Betreuungsverfügung für das Gericht: Vorschlag einer Person als rechtlicher Vertreter

Ist eine Person nicht mehr selbst ent­schei­dungsfähig, so wird das Vormund­schaftsgericht in bestimmten Fällen, z.B. bei fehlender Voll­macht oder im Streitfall einen gesetz­lichen Vertreter einsetzen.

Hier gilt die Betreuungsverfügung als Vorschlag des Verfügenden, bestimmte gewün­schte Personen einzusetzen.


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  Vorsorge für Alter und Krankheit - Preisliste
Erstellung einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung 70,00 EUR
Beratung je Stunde
70,00 EUR
Fahrtkosten je km
anteilige Zeitpauschale (Viertelstundentakt) für Fahrtzeit je Stunde
0,50 EUR
70,00 EUR
Aufwandsentschädigungen bei Vorträgen / Workshops je Stunde
90,00 EUR
zuzüglich Fahrtkosten,
Zeitpauschale für Fahrzeit,
gegebenenfalls bei größerer Entfernung:  ***-Übernachtungskosten, Verpflegung
Zusendung des Links zur Formular-Webseite 20,00 EUR






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23.02.21