Vorsorge
für Alter und
Krankheit
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Beratung und Hilfen bei der Vorsorge für Alter und Krankheit: Patientenverfügung für Ärzte und Pflegepersonal: Vornahme bestimmter medizinischer Behandlungen oder deren Unterlassung Eine der ersten Fragen in den
Krankenhäusern ist die Frage nach einer
Patientenverfügung und einer
Vorsorgevollmacht. Diese individuelle
Patientenverfügung
soll anders als allgemeine Ankreuzverfahren das Recht auf
Selbstbestimmung
und die Entscheidungsfähig in kritischen
Lebenssituationen und der letzten
Lebensphase wahren, entsprechend -
den persönlichen Wertvorstellungen, -
den Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben, - und den religiösen Anschauungen.
-
im unmittelbaren Sterbeprozess oder -
im Endstadium einer unheilbaren, tödlich
verlaufenden Krankheit -
infolge einer Gehirnschädigung oder - infolge unwiederbringlicher Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten.“ Möglicher Aufbau einer
Patientenverfügung -
mit einmal festgelegten
Bestimmungen über die Zeit einer
nicht mehr möglichen Willensbildung oder
verständlichen Willensäußerung (die
häufigste Art der Verfügung – statische
Verfügung), -
mit
verschiedenen Bestimmungen über einzelne Zeiteinheiten in der
Zeit einer nicht
mehr möglichen Willensbildung oder verständlichen
Willensäußerung (eine seltene
Art der Verfügung – dynamische Verfügung), Vorsorgevollmacht für den persönlichen Bevollmächtigten: Entscheidung einer dritten Person an Stelle der nicht mehr entscheidungsfähigen Person Eine Vorsorgevollmacht benennt eine oder mehrere dritte Personen, die die Entscheidungen an Stelle der nicht mehr entscheidungsfähigen Person treffen sollen. Die Vollmacht kann sich auf einzelne Bereiche (z.B. Gesundheitssorge /Pflegebedürftigkeit - schriftlich) beziehen oder als Generalvollmacht ausgesprochen werden. Änderungen
durch das neue Betreuungsgesetz zum 01.01.2023
sind berücksichtigt. Betreuungsverfügung für das Gericht: Vorschlag einer Person als rechtlicher Vertreter Ist eine Person nicht mehr selbst
entscheidungsfähig,
so wird das Vormundschaftsgericht in bestimmten
Fällen, z.B. bei fehlender
Vollmacht oder im Streitfall einen gesetzlichen
Vertreter einsetzen.
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